Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].
* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].


Siehe dazu §§ 242 StGB ff.
Siehe dazu z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.

Version vom 18. März 2015, 15:43 Uhr

Ein Einbrecher ist:

Siehe dazu z. B. § 244 StGB ff.