Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].
* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].


Siehe dazu z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.
Rechtliche ausführungen: z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.
 
 
Siehe auch:
 
* [[Einbruch]]
* [[Prävention]]





Version vom 27. September 2015, 08:55 Uhr

Ein Einbrecher ist:

Rechtliche ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.


Siehe auch: