Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:




[[Kategorie:Einbruchschutz]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Kriminalprävention]]
[[Kategorie:Kriminalprävention]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]

Version vom 2. November 2017, 20:00 Uhr

Dieser Bewegungsmelder wurde höher angebracht, aber trotzdem vom Einbrecher zerstört.
Foto: PGT

Ein Einbrecher ist:

Rechtliche ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.


Siehe auch:


Zurück zur Hauptseite