Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].
* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].


Rechtliche ausführungen: z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.
rechtliche Ausführungen: z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.





Version vom 6. Januar 2020, 14:43 Uhr

eine solche Haustür - Markierung (Pappe) dient Einbrechern zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.
Foto: Rainer Schwarz.
Dieser Bewegungsmelder wurde höher angebracht, aber trotzdem vom Einbrecher zerstört.
Foto: PGT

Ein Einbrecher ist:

rechtliche Ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.


siehe auch:


zurück zur Hauptseite