Feuerungswärmeleistung

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Die Feuerungswärmeleistung ist der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann.

aus: § 2 "Begriffsbestimmungen" der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 1. BImSchV
(Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)

Beispiel: Der untere Heizwert Hu von Heizöl EL nach DIN 51603-1 beträgt 10,08 kWh/l. Können einer Feuerungsanlage, z. B. einer Heizanlage, dauerhaft 9,92 l Heizöl je Stunde verfeuert werden, beträgt die Feuerungswärmeleistung der Heizanlage 100 kW.




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