Rauchwarnmelder: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''nicht''' in der Dachspitze;  
* '''nicht''' in der Dachspitze;  


* '''nicht''' in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude); dort vewenden Sie [[Wärmemelder]].
* '''nicht''' in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude);<br/>
dort vewenden Sie [[Wärmemelder]].


    
    

Version vom 19. August 2011, 20:06 Uhr

Rauchwarnmelder in einem Wohnmobil.
Foto: Rainer Schwarz.
Die Notwendigkeit einer Rauchmelderpflicht erkannte die damalige SPD Opposition in NRW. Siehe: Drucksache 14-2479
Die Antwort vom 09.02.2011 ist eine andere: das Land NRW setzt trotz der vielen Toten zunächst weiterhin auf eine
"gezielte Öffentlichkeitsarbeit"....

Rauchmelder und - oder Rauchwarnmelder sollten:


  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
  • wenn möglich mind. 30 cm von Lampen und Lampentrafos entfernt;
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
  • nicht in der Dachspitze;
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude);

dort vewenden Sie Wärmemelder.


DIN 14676 schreibt vor, dass ausschliesslich nach Produktnorm DIN EN 14604 getestete Rauchwarnmelder verbaut werden dürfen.

Die Anbringung durch Dübeln und Schrauben ist Grundlage fast aller DIN EN 14604 Zertifizierungen. Änderungen am Befestigungssystem können den Verlust der DIN EN 14604 Zertifizierung zur Folge haben. Die Montageanleitungen des Herstellers sollten daher beachtet werden.


Siehe auch:


Eine tagesaktuelle Übersicht VdS-anerkannter Rauchwarnmelder,



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