Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung
Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung; FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte.
Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen, insofern ihnen die Feuerstätten bekannt sind.
Weblinks
- FeuVO Berlin vom 28. November 2008 (pdf; 104 kB)
- FeuVO Hessen vom 3. Februar 2009
- FeuVO Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 2006 i.d.F.v. 6. Juli 2010 (pdf; 159 kB)
- FeuVO NRW vom 11. März 2008 (pdf; 66 kB)
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