Wohngebäudeversicherung

Aus Brand-Feuer.de
Version vom 22. September 2008, 12:42 Uhr von Rainer Schwarz (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).

. . . bei so einem Schaden tritt die Gebäudeversicherung für den Wiederaufbau und die Sanierung ein. Foto: Rainer Schwarz


Rechtliche Grundlagen

Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des BGB, HGB und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestanteil. Die Gesellschaftbedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:


  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen (VGB)
  • Klauseln
  • Besondere Bedingungen für weitere Elementarrisiken in der Wohngebäudeversicherung (BEW oder BBEW)
  • individuelle Vereinbarungen

Die Bedingungen/Klauseln kann gemäß dem Wettbewerbs-EU-Recht jede Versicherung seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote.

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen entsprechen folgenden historischen Ablauf:

  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 2000
  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1988
  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1962


Inhalt der Versicherung

Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Musterbedingungen 2000 für Wohngebäudeversicherung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<ref name="VGB2000 Bedingungsmuster des GDV">VGB2000 Bedingungsmuster des GDV http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/0730_VGB_2000_(Wfl)_2004-04_GVO_ar.pdf</ref>. Die einzelnen Versicherungsunternehmen sind nicht an diese gebunden. Jedoch richtet jedes Unternehmen sein Vertragswerk an diesem Muster aus.


Versicherte Sachen

  • Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen)
  • Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen)
  • sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen)

Mietereinbauten!


Die Versicherungen im Einzelnen

Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherung sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung. Jede Versicherung kann auch einzeln oder in einer zweier Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.

Versicherung Versicherte Gefahr genaue Definition gemäß Musterbedingungen
Feuerversicherung Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder

ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Blitzschlag Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert,

wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.

Explosion Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Implosion Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Leitungswasservers. Leitungswasser Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Frost- und sonstige Bruchschäden In den Musterbedingungen gibt es keine Definition
Sturmversicherung Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).
Hagel In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z.B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.
Scheunenbrand. Sep. 2008. Foto: Barara Schwarz

1. Feuerversicherung

In der Feuerversicherung ist das Wohngebäude gegen folgende Schadensursachen versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Implosion und
  • Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.

Schäden durch Brand sind nur versichert, wenn es sich um ein Feuer handelt, welches zu einer offen erkennbare Flamme geführt hat. Des Weiteren sind Brandschäden an z.B. Kaminen nicht versichert, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat.


  • 7160 Überspannungsschäden durch Blitz
  • 7161 Brandschäden durch Nutzwärme
  • 7165 Fahrzeuganprall


2. Leitungswasserversicherung

2.1 Leitungswasserschäden


  • 7166 Regenwasserrohre innerhalb des Gebäudes - Klausel

2.2 Frost- und sonstige Bruchschäden

  • 7260 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
  • 7261 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • 7262 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück*
  • 7263 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks*


3. Sturmversicherung

In der Sturmversicherung sind Sturmschäden durch Windbewegungen ab Windstärke 8 versichert als auch Hagelschäden. In der Meteorologie werden Windbewegungen erst ab Windstärke 9 als Sturm bezeichnet. Der Nachweis erfolgt durch umliegende Wetterstationen oder indirekt durch ähnliche Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft. Hagelschäden werden ähnlich abgeleitet.


Versicherte Kosten

  • Schadenminderungskosten
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall
  • 7362 Dekontaminationskosten
  • 7360 Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
  • 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
  • 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • 7364 Wasserverlust
  • 7365 Sachverständigenkosten
Bei Streitigkeiten über die Höhe der Versicherungsleistung kann ein Sachverständigenverfahren angestrengt werden. Hierdurch entstehen Kosten für den eigenen Sachverständigen sowie für den vermittelnden Ombudsmann. Diese Kosten werden bei Einschluss der Klausel ersetzt.
  • 7366 Graffitischäden


Prämienberechnung:

  • Versicherungssumme 1914
  • Wohnflächenberechnung


Unterversicherungsverzicht - Marktführer

Insgesamt bestehen 18,8 Millionen<ref name="GDV">GDV http://www.gdv.de/Downloads/Veranstaltungen_2006/Tableau_Direktgeschaeft_2006.pdf</ref> Versicherungsverträge in Deutschland. Der größte Wohngebäudeversicherer Deutschlands ist die Allianz AG. 2,9 Millionen Policen sind zum 31. Dezember 2004 in ihrem Bestand. Dies beruht neben der allgemeinen Dominanz der Allianz auch auf die Übernahme der Mehrheit am ehemaligen Staatsversicherer der DDR.

Die zehn größten Unternehmen betreuen zusammen annähernd 3/4 der Verträge (73% Marktanteil).

Top Unternehmen Verträge 31. Dezember 2004
1 Allianz AG 2.904.342
2 SV Gebäudeversicherung AG 2.825.714
3 Bayerische Landesbrandversicherung AG 2.627.607
4 Westfälische Provinzial Versicherung AG 2.060.849
5 Provinzial Rheinland Versicherung AG 672.272
6 R+V Allgemeine Versicherung AG 638.668
7 AXA Versicherung AG 539.123
8 VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover AG 492.764
9 Bayerischer Versicherungsverband Versicherung AG 475.181
10 HUK-Coburg a.G. 472.222
Σ Summe Top 10 13.708.742


Öffentlich-rechtliche Versicherer

Zu beachten ist der hohe Anteil der öffentlichen-rechtlichen Versicherungsunternehmen. Diese profitieren vom Beiverkauf in Rahmen der Baufinanzierungen durch die marktführenden Sparkassen, Bausparkassen und genossenschaftlichen Banken (Volks- und Raiffeisenbanken, Spardabanken). Die Dominanz der Öffentlich-rechtlichen erkennt man leicht bei Betrachtung der Unternehmensgruppen anstatt der einzelnen Unternehmen. Grob gesagt ist jeder zweiter Vertrag mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen geschlossen.

Top Unternehmensgruppe Verträge zum 31.12.2004 Mitglied im/in der...
1 Versicherungskammer Bayern 3.273.186 Sparkassen-Finanzgruppe
2 Allianz Group AG 2.904.342 -
3 SV Sparkassen-Versicherung Holding AG 2.825.714 Sparkassen-Finanzgruppe
4 Provinzial Nordwest Holding AG 2.558.089 Sparkassen-Finanzgruppe
5 R+V Allgemeine Versicherung AG 638.668 Finanz-Verbund
Σ Summe Top 5 12.199.999


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wohngebäudeversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.