Kinder und das Spiel mit dem Feuer

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Die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug. PAULINCHEN war allein zu Haus
Struwwelpeter Text und Bilder verfasste bereits 1845 Dr. Hoffmann.
Hinweis: www.struwwelpeter-museum.de
mit trauigem Ende
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einem 9 und einem 12 jährigen gerieten die Flammen außer Kontrolle.
Foto: FFW Kassel Oberzwehren
Kinder und das Spiel mit dem Feuer
In einer Schule wurde Toilettenpapier angezündet
Foto: PGT
Brandstiftung im Handelszentrum Strausburg
Foto: CSH
der Reiz der Flammen auf Kinder
Foto: Rainer Schwarz
fachlich fundierte Brandschutzerziehung in der Feuerwehr Wicker
Foto: Karsten Hillner
ein Kind übt mit der Lupe Paper anzustecken.
Foto: Rainer Schwarz
Gefahrenkunde im Gymnasium
Foto: Stefan Budde
Brandschutzerziehung in der Grundschule mit Julia Röser, FW Niederprüm
Foto: J. Küster

Im Sinne des Jugendschutzgesetzes (§1) sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
In der BRD gibt es ca. 10,74 Millionen Kinder im Alter von 2 Jahren bis 14 Jahren. Stand 31.12.2020 (Quelle Statistisches Bundesamt). Kinder sind (zum Glück) neugierig, wollen eigene Erfahrungen sammeln. Sie sind wissbegierig, wollen entdecken, erfahren und erleben. Aber nicht alle Kinder kennen die Brandgefahr. Im Gegenteil, Feuer und Flamme fasziniert jedes Kind. Abenteuerlust, kindliche Lust am Flackern, Funken und Prasseln eines Feuers üben besonderen Reiz gerade auf Kinder aus.

Manchmal geht diese Neugier völlig daneben, wie diese drei Beispiele zeigen:

  • - Zwei Jungen im Alter von 12 und 14 Jahren sind verdächtigt, einen Großbrand in Strausburg (Brandenburg) verursacht zu haben. An einem Samstagabend gg. 20 Uhr begaben sich beide in einen ca. 2 Meter breiten Gang und entfachten dort ein Feuer, welches im weiteren Verlauf den Großbrand verursacht. Der Brandsachschaden wird auf über eine Millionen Euro geschätzt. Siehe Bild 2
  • - In Menden (NRW) zündelten zwei Jungen, zehn und elf Jahre alt, auf einem Spielplatz mit einer Kunststofflasche mit brennbarer Flüssigkeit. Bei beiden Jungen geriet die Kleidung in Brand. Zwei Zeugen löschte die Kleidung, die Feuerwehr löschte ein Holzpodest. Die beiden Jungs wurden in einem Krankenhaus behandelt.
  • - In Hargesheim wurde eine Bettdecke von einem 8 jährigen Jungen in Brand gesetzt. Die Flammen griffen auf das Zimmer über, was dann durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte. Drei Personen mussten dem Krankenhaus zugefügt werden.


Keiner ist in der Lage den Verlauf eines Brandes vorher zu sagen.
Dieses Streben nach Wissen bei den Kindern macht man sich in der Brandschutzerziehung zu nutze.
Allein das Wort Brandschutzerziehung macht den Hintergrund der Thematik deutlich.

Die Brandschutzerziehung beginnt in der Regel in einem Alter von ca. 5 oder 6 Jahren.
In der Brandschutzerziehung wird unter Anleitung auf Brandgefahren hingewiesen.
Hier können die Kinder, angeleitet durch einen Erwachsenen, sich einer kleinen Flamme auch mal nähern und Erfahrungen mit Feuer sammeln.
Die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Themas wird auch den Eltern vorgestellt, sodass auch diese sich mit dem Thema befassen müssen, denn die Brandschutzerziehung ist in aller erster Linie eine Erziehungsaufgabe der Eltern. Da viele Eltern aber kaum noch Erfahrung mit offenem Feuer sammeln konnten, ist hier oft die Unterstützung von geschulten Brandschutzerziehern notwendig, um dieses Thema anzugehen.

Oft wird in der Grundschule noch einmal das Thema „Feuer“ behandelt und das Wissen rund um Feuer und Brände vertieft. Hier wird der Grundstock gelegt, dass Kinder erkennen, wie gefährlich Feuer ist und welche Auswirkungen das „Zündeln“ haben kann.



Brandstiftungen durch Kinder
PKS 2019 Jahrbuch Band 4 Tatverdächtige


Was folgt nach der Brandschutzerziehung?

Gerade in einem Alter von 10 bis 16 Jahren sollte man auch auf Brand-, bzw. Gefahren durch Kohlenmonoxid hinweisen. Es ist das Alter, indem viele eine elterliche Aufsicht ablehnen, aber gleichzeitig auch noch nicht die Folgen ihres Handels überschauen können. In diesem Zusammenhang sei hier auf die oft unterschätzte Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung hingewiesen. Die Kombination aus fehlender Lebenserfahrung, jugendlichem Leichtsinn und Unwissenheit kann tödlich sein.
Beim Unglück von Arnstein kamen 6 Jugendliche infolge der Einwirkung von Kohlenmonoxid zu Tode. Auch andere Unglücke mit Kohlenmonoxid sind bekannt. In einigen wenigen weiterführenden Schulen, aber nicht durchgängig in allen, wird das Thema „Gefahrenkunde“ (Gefahr von Feuer, Rauch und CO) den Jugendlichen vermittelt und somit das vorhandene Wissensdefizit ausgeglichen.


Rechtlich

Im § 19 StGB ist die Schuldunfähigkeit des Kindes aufgeführt. Von einem vorsätzlichen Schädigungswillen kann man bei Kindern nicht generell ausgehen. Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Wenn Kinder einen Brand verursacht haben, geht es in erster Linie, um die

• Sachverhaltsklärung, • Sicherung der Rechte Dritter und auch um • Erziehungseffekte.


In der BRD wurden 20.369 Brandstiftungen / herbeiführen einer Brandgefahr bekannt. (Quelle: PKS BKA)
Im Jahre 2018 gab es 809 Brandstiftungen, die durch Kinder verursacht wurden, deren strafrechtliches Verfahren aber wegen ihrer fehlenden Schuldfähigkeit eingestellt wurde. (Quelle: PKS BKA)
Auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, müssen Kinder evtl. auch unterhalb von 10 Jahren mit einem zivilrechtlichen Verfahren rechnen. Geschädigte und die Versicherungen können beim zuständigen Gericht einen Vollstreckungsbescheid (Titel) auch gegen Kinder beantragen, der dann 30 Jahre gültig ist. So wird zwar gegen Kinder nicht strafrechtlich ermittelt, sie müssen aber unter Umständen für den verursachten Schaden finanziell haften.

Auf Anfrage erklärt der GDV: „Die Frage der Haftung von Kindern und deren Eltern (aus einer etwaigen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht) lässt sich nicht pauschal, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.“

Eltern haften für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften aber nie selbst. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sollten sie einen Schaden verursacht haben, können sie dafür nicht in Haftung genommen werden. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie bedingt deliktsfähig. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, ihre Kinder einen Schaden verursacht, so können sie nur dann in Haftung genommen werden, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB).
Verursachen Kinder einen Schaden, haben die Eltern ihre Pflichten aber nicht verletzt, zahlt der Geschädigte seine Kosten selbst.
Schließen sie nicht nur deshalb eine Haftpflichtversicherung für ihre Familie ab!
Die Erziehungspflichtigen haben neben Mitarbeitern der Feuerwehr die beste Möglichkeit dem Kind die notwendigen Kenntnisse über die Gefährlichkeit des Feuers zu vermitteln.
Lassen sie nie Zündhölzer, Kerzen, Teelichter, Feuerwerksartikel oder Feuerzeuge achtlos herumliegen. Diese gehören an einen kindersicheren Platz. Erklären sie ihrem Kind behutsam die Gefahren, die von einer Flamme ausgehen können. Kinder können Brandgefahren weder erkennen, noch beurteilen und deshalb natürlich auch nicht die Wirkungen, die von Feuer und Rauch ausgehen.


Kinder als Geschädigte

Kinder können, wie bei den Beispielen oben erkennbar, neben Verursacher auch Opfer sein. Tragisch ist es, dass Narben von Verbrennungen oder Verbrühungen bei Kindern nicht mitwachsen. Operationen sind die Folge. Bei Verbrennungen oder Verbrühungen ist die Organisation „Paulinchen“ eine sehr gute Adresse um Ratschläge und Hilfe zu bekommen.


- je besser die Aufklärung über Brandgefahren,
desto sicherer das Kind


Im Ansatz ist ein Trend anhand der Statistik (PKZ) erkennbar.
Im Jahr 2017 gab es 924 Brandstiftungen von Kindern.
Im Jahr 2018 deutlich weniger mit 809 Brandstiftungen.


Im BHKG (NRW) steht im § 3 (5):

„Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.“
Wenn im Gesetz geschrieben steht „Einwohner“ müsste eine Aufklärung über die Brandschutzerziehung hinausgehen.

Gerade bei älteren Kindern sollte man, gleichwie im Verkehrsbereich, weitere Schulungen durchführen. Die Vorträge zum Thema Gefahrenkunde, die wir in Schulen mit den 8. Klassen durchführten, stießen bei den Lehrern und Schülern auf breite Zustimmung.

Brandschutzerziehung“ funktioniert, wenn die drei Gruppen Eltern, Erzieher und Lehrer sowie Brandschutzerzieher (in der Regel von der Feuerwehr) zusammenarbeiten und jeder seine Möglichkeiten ausschöpft.
Eine Gruppe alleine kann dieses so wichtige Thema den Kinder und Jugendlichen nicht nachhaltig vermitteln.







Autoren:

Rainer Schwarz, www.Brand-Feuer.de Stefan Budde, Brandschutzerziehung KFV Gütersloh

Bild Nr.:1 Sachbeschädigung durch Feuer in einer Grundschule
Bild Nr.:2 Brandstiftung
Bild Nr.:3 Kind an einem Grill
Bild Nr.:4 Brandschutzerziehung mit Kindern; Karsten Hillner, FW Wicker
Bild Nr.:5 Gefahrenkunde im Gymnasium 8. Klasse
Bild Nr.:6 Brandschutzerziehung in der Grundschule; Julia Röser
Fachreferatsleiterin Brandschutzerziehung und Bambinifeuerwehren beim KFV Eifelkreis Bitburg Prüm




Autor und Fotos: Ing. Sebastian Herrgesell

Ein 1 1/2-jähriges Kind hat in den frühen Morgenstunden zwei Herdplatten eines Cerankochfeldes eingeschaltet.
Auf dem Kochfeld stand eine am Vorabend genutzte Fritteuse, welche noch mit Öl gefüllt gewesen ist.
Rauchmelder waren nicht installiert und der Brand wurde sehr spät entdeckt.
Für das Kleinkind kam jede Hilfe zu spät. Das Kind wurde hinter der Kinderzimmertür leblos aufgefunden.




siehe auch:




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