Augenzeuge

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mit eigenen Augen den Brand gesehen,
nur dann ist man Augenzeuge. Es folgt eine Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter, so wie später eine (evtl.) Vorladung vor Gericht.
Foto: Wolfgang Hillner

Ein Augenzeugenbericht ist die Schilderung eines Geschehens durch eine Person, die das Geschehen selbst unmittelbar mit angesehen und erlebt hat.
Ein Augenzeugenbericht kann über die Bekundung des optisch wahrgenommenen Ablaufs des Geschehens hinaus auch Schilderungen darüber enthalten, wie die Person das, was sich ereignet hat, subjektiv erlebt hat.
Wesentlich ist, dass eigene Erinnerungen an das Geschehen geschildert werden und nicht lediglich etwas reproduziert, das auf Berichten Dritter basiert.



siehe auch



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