Brandmeldeanlage

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr München.
Foto: Rainer Schwarz.
Schematische Darstellung einer BMA. Photographer: Magnus Mertens
Ein Brandmeldetableau mit Feuerwehrlaufkarten. Photographer: Magnus Mertens
Die Steuerungseinheit einer BMZ. Photographer: Magnus Mertens
BMZ-Schild an einem Gebäude. Urheber Delabarquera

Eine Brandmeldeanlage (Abkürzung: BMA) oder BMZ ist eine Gefahrenmeldeanlage, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgt u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Löschanlagen (z. B. Gaslöschanlage).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand frühest möglich erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Leider gibt es auch immer wieder Fehlalarme durch diverse Fehlauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Druckknopfmelder.


TechnikIn der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst, so dass man beim Auslösen schon die Örtlichkeit sehr genau feststellen kann. Wenn Heißarbeiten durchgeführt werden, wird eine ganze Schleife abgeschaltet. Somit bleibt der Rest des Objekts weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich.

Fehlalarme (korrekt: Falschalarme) entstehen oft auch deshalb, weil diese Arbeiten nicht, wie nach Vorschrift gefordert, gemeldet werden; die Melder sind dann noch während der Arbeiten scharf.

Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.

Für spezielle Einsatzgebiete (z.B. saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technikräume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet.


Brandmelderzentrale (BMZ)

Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist das Herz der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.

Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der ausgelöste Melder mit Hilfe des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehrbedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LEDs gekennzeichnet. Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten, die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den von der Brandmeldeanlage schnellsten Weg aufgezeichnet haben. Außerdem kann die Feuerwehr - je nach Ort, Größe und Lage des Gebäudes - einen Laufkartendrucker fordern, der die Laufkarten ausdruckt.


Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), werden von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung. Die technischen Aufschaltbedingungen werden ggf. auch Anschaltbedingungen genannt.

Auflistung von über 150 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.

Meist wird über ein Übertragungsgerät eine Wählverbindung die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privaten Wachdienst ohne Zeitverzögerung informiert. Es gibt jedoch auch Systeme über die eine Verbindung über eine direkte Standleitung, ISDN mit D-Kanal (X.25/X.31) oder GSM-Funk hergestellt wird. Welche Anschlussart verwendet wird, regelt hierbei die TAB.

Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführen, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Seit Dezember 2006 ist die Änderung A1 zur Norm DIN 14675:2003-11 verfügbar.

Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessioniär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessioniär ab.


Hersteller (Auswahl) Hersteller von Brandmeldeanlagen sind unter anderem:

Bosch Sicherheitssysteme
GreCon
Esser by Honeywell
GE Security
Hekatron
Labor Strauss Sicherungsanlagenbau[1]
Minimax
Siemens Building Technologies
Telenorma
Total Walther GmbH





Zurück zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Brandmeldeanlage aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.