Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Haustür RS Juli 2018.jpg|thumb|250px|left|eine solche [[Haustür]] - Markierung (Pappe) dient [[Einbrecher]]n zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
[[Datei:Haustür RS Juli 2018.jpg|thumb|250px|left|Die Markierung (Pappe) dient [[Einbrecher]]n zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:KPB Logo neu groß U. Ruschtkowski 11 2016.jpg|thumb|250px|Die '''Polizei im Kreis Gütersloh''' bietet ihnen '''[https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__1078.html individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung]''', die durch das Kriminalkommissariat [[Prävention]] / Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.<br/> Auch auf [[Brandursache]]n wird hingewiesen [https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__9169.html Polizei Nordrhein-Westfalen - Gütersloh].]]
[[Datei:KPB Logo neu groß U. Ruschtkowski 11 2016.jpg|thumb|250px|Die '''Polizei im Kreis Gütersloh''' bietet ihnen '''[https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__1078.html individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung]''', die durch das Kriminalkommissariat [[Prävention]] / Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.<br/> Auch auf [[Brandursache]]n wird hingewiesen [https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__9169.html Polizei Nordrhein-Westfalen - Gütersloh].]]
Ein '''Einbrecher''' ist:
Ein Einbrecher ist:


* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].
* der [[Täter]] bei einem [[Einbruch]], also der Ausübung einer [[Straftat]].

Version vom 16. Oktober 2020, 07:11 Uhr

Die Markierung (Pappe) dient Einbrechern zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.
Foto: Rainer Schwarz
Die Polizei im Kreis Gütersloh bietet ihnen individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung, die durch das Kriminalkommissariat Prävention / Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.
Auch auf Brandursachen wird hingewiesen Polizei Nordrhein-Westfalen - Gütersloh.

Ein Einbrecher ist:

rechtliche Ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.


siehe auch:


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