Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Haustür RS Juli 2018.jpg|thumb|250px|left|Die Markierung (Pappe) dient [[Einbrecher]]n zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Haustür RS Juli 2018.jpg|thumb|250px|left|Die Markierung (Pappe) dient Einbrechern zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:KPB Logo neu groß U. Ruschtkowski 11 2016.jpg|thumb|250px|Die '''Polizei im Kreis Gütersloh''' bietet ihnen '''[https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__1078.html individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung]''', die durch das Kriminalkommissariat [[Prävention]] und Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.<br/> Auch auf [[Brandursache]]n wird hingewiesen [https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__9169.html Polizei Nordrhein-Westfalen, Gütersloh] ]]
[[Datei:KPB Logo neu groß U. Ruschtkowski 11 2016.jpg|thumb|250px|Die '''Polizei im Kreis Gütersloh''' bietet ihnen '''[https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__1078.html individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung]''', die durch das Kriminalkommissariat [[Prävention]] und Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.<br/> Auch auf [[Brandursache]]n wird hingewiesen [https://www.polizei.nrw.de/guetersloh/artikel__9169.html Polizei Nordrhein-Westfalen, Gütersloh] ]]



Version vom 9. August 2021, 06:14 Uhr

Die Markierung (Pappe) dient Einbrechern zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.
Foto: Rainer Schwarz
Die Polizei im Kreis Gütersloh bietet ihnen individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung, die durch das Kriminalkommissariat Prävention und Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.
Auch auf Brandursachen wird hingewiesen Polizei Nordrhein-Westfalen, Gütersloh

Als Einbruchsdiebstahl bezeichnet man das unberechtigte Eindringen in einen abgegrenzten und gesicherten Bereich, wobei Hindernisse überwunden werden müssen oder eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme von Gegenständen. Der Täter in einem solchen Fall wird auch als Einbrecher bezeichnet.

rechtliche Ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.


siehe auch:



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