Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Einbruchsdiebstahl bezeichnet man das unberechtigte Eindringen in einen abgegrenzten und gesicherten Bereich, wobei Hindernisse überwunden werden müssen oder eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme von Gegenständen. Der Täter in einem solchen Fall wird auch als Einbrecher bezeichnet.  
Als Einbruchsdiebstahl bezeichnet man das unberechtigte Eindringen in einen abgegrenzten und gesicherten Bereich, wobei Hindernisse überwunden werden müssen oder eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme von Gegenständen. Der Täter in einem solchen Fall wird auch als Einbrecher bezeichnet.  


rechtliche Ausführungen: z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.
rechtliche Ausführungen: z. B. [http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html § 244 StGB] ff.<br>
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Der Tageswohnungseinbruch ('''TWE''') ist eine Art Untergruppe des Wohnungseinbruchs.<br>
Seit 1994 erfolgt die Eingabe in die [[Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)|Polizeiliche Kriminalstatistik]] (PKS) des TWE auf die Eingrenzung der [[Tatzeit]] auf die Zeitspanne von 6:00 bis 21:00 Uhr (also der Nachtzeit).




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* [[Einbruchschutz]]
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* [[Kriminalprävention]]
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* [[Kriminalistik]]
* [[Prävention]]
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Version vom 18. Juli 2022, 11:42 Uhr

Die Markierung (Pappe) dient Einbrechern zur Feststellung, ob das Haus bewohnt ist.
Foto: Rainer Schwarz
Die Polizei im Kreis Gütersloh bietet ihnen individuelle, kostenlose Sicherheitsberatung, die durch das Kriminalkommissariat Prävention und Opferschutz und den Bezirksdienst durchgeführt wird.
Auch auf Brandursachen wird hingewiesen Polizei Nordrhein-Westfalen, Gütersloh

Als Einbruchsdiebstahl bezeichnet man das unberechtigte Eindringen in einen abgegrenzten und gesicherten Bereich, wobei Hindernisse überwunden werden müssen oder eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme von Gegenständen. Der Täter in einem solchen Fall wird auch als Einbrecher bezeichnet.

rechtliche Ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.

Der Tageswohnungseinbruch (TWE) ist eine Art Untergruppe des Wohnungseinbruchs.
Seit 1994 erfolgt die Eingabe in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des TWE auf die Eingrenzung der Tatzeit auf die Zeitspanne von 6:00 bis 21:00 Uhr (also der Nachtzeit).


siehe auch:



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