Notwendigkeit einer Rauchmelderpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN'''
'''LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN'''

Version vom 25. November 2010, 12:09 Uhr

Rauchwarnmelderpflicht in NRM


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

  • 14. Wahlperiode
  • Drucksache 14/2479 - 05.09.2006
  • Datum des Originals: 05.09.2006/Ausgegeben: 05.09.2006


Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen,

  • 40002 Düsseldorf,
  • Postfach 10 11 43,

Der kostenfreie Abruf dieser Drucksache ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter:


Antrag der Fraktion der SPD

Foto:
Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder in Wohnräumen – Die Landesbauordnung zum Schutz von Menschenleben ändern!
In Deutschland bricht durchschnittlich alle zwei Minuten ein Feuer aus und jährlich sind ca. 600 Brandtote zu beklagen. Dabei kommen nur etwa 5 % aller Brandtoten durch die Flammen ums Leben, 95 % jedoch ersticken an den hochgiftigen Brandgasen. Da im Wohnungsbereich normalerweise keine rauchdichten Türen existieren, verbreiten sich diese Rauchgase in kurzer Zeit in der gesamten Wohnung. Und obwohl während der Nacht nur jeder dritte Brand ausbricht, sterben in Deutschland jährlich zwei Drittel aller Brandopfer in der Nacht, denn durch den Schlaf ist der Geruchssinn des Menschen praktisch ausgeschaltet und der Brandrauch wird nicht wahrgenommen.
Die Rauchvergiftung ist eine herausragende Gefahr im häuslichen Bereich und bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Gefahrenlage und die Möglichkeiten zu ihrer Abwendung trotz entsprechender Aufklärungsinitiativen in weiten Bevölkerungskreisen nicht beherrscht werden. Daher bestehen für den Staat diesbezüglich konkrete Handlungspflichten, denn staatlicher Schutz ist umso mehr geboten, je stärker der Einzelne Gefahren ausgeliefert ist. Die politische Diskussion zum Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen wird in Nordrhein- Westfalen bereits über 10 Jahre geführt. Im Jahr 1999 wurde von der rot-grünen Landesregierung mit Unterstützung der Feuerwehren und anderer Brandschutzfachleute eine landesweite Kampagne zum Einsatz von Rauchwarnmelder gestartet. Auch die jetzige Landesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres die Aktion „Für Ihr sicheres Zuhause – Rauchmelder sind Lebensretter“ zur Erhöhung der Rauchwarnmelder in nordrhein-westfälischen Wohnungen begonnen. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Installation von Rauchwarnmeldern als zwingende Fördervoraussetzung im sozialen Wohnungsbau für Neubauten verpflichtend gemacht.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14-2479
Festzustellen ist jedoch, dass trotz jahrelanger Aufklärungskampagnen seitens der Feuerwehren und der Politik der persönliche Brandschutz in der Bevölkerung kaum umgesetzt wird.

Da nur in etwa 7 % der deutschen Haushalte Rauchwarnmelder installiert sind, haben bereits 5 Bundesländer:

  • Hessen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Hamburg,
  • Schleswig-Holstein

in den jeweiligen Landesbauordnungen eine gesetzliche Pflicht eingeführt.

Auch in Nordrhein-Westfalen wird eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht seit Jahren intensiv diskutiert.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat auf Initiative der SPDLandtagsfraktion im April dieses Jahres eine entsprechende Expertenanhörung urchgeführt.

Dabei zeigte sich, dass bei Neubauten eine Installationspflicht für Rauchmelder relativ leicht umzusetzen und einfach zu überwachen ist. Denn hier kann das Anbringen der Rauchwarnmelder ohne zusätzlichen Aufwand bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt und im Rahmen der allgemeinen Baukontrolle mit überwacht werden. Bei der Neuerrichtung von Gebäuden kann auch ein stromnetzgebundenes und vernetztes Rauchwarnmeldesystem relativ leicht installiert werden, womit die Notwendigkeit nachträglicher Kontrollen weitgehend entfällt.
Im Wohnungsbestand bestehen unter anderem aufgrund veralteter baulicher Standards erhöhte Brandrisiken, so dass auch vorhandene Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden sollten. Der nordrhein-westfälische Landtag stellt fest, dass der Brandschutz schon immer ein Kernanliegen des Bauordnungsrechts ist. Die Landesbauordnung NRW sowie die hierzu ergänzenden Rechtsverordnungen enthalten zahlreiche Anforderungen zur Beschaffenheit baulicher Anlagen und gewährleisten damit vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz. Hinzu kommen Vorschriften im Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Auch bei der gesetzlichen Pflicht zur Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern handelt es sich um eine Maßnahme der Gefahrenvorsorge, die sich aus dem Verfassungsgrundsatz des Schutzes von Leben ergeben kann. Denn ohne Rauchwarnmelder sind alle Bewohner und insbesondere Kinder großen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Der für die Installation und Überwachung der Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erforderliche staatliche Aufwand ist zum Zwecke der Rettung auch nur eines Menschenlebens nicht unverhältnismäßig - dies auch deshalb, weil Überprüfungen nur stichprobenartig vorzunehmen sind. Auch zeigte sich die Wirksamkeit gesetzlicher Verpflichtungen mit nur punktueller staatlicher Überwachung bereits in der Anschnallpflicht sowie in der Pflicht zum Einbau von Kindersicherheitssitzen in Personenkraftwagen.
Die von staatlichen Organen in Zusammenarbeit mit Dritten betriebene Aufklärungskampagne zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist ein geeignetes, jedoch - was den Verbreitungsgrad von Rauchmeldern in NRW nach jahrelangen Kampagnen zeigt - kein ausreichendes Mittel zur Gefahrenvorsorge.Es ist daher mittlerweile nicht mehr ausreichend, wenn der Gesetzgeber das Anbringen von Rauchwarnmeldern grundsätzlich nur der Eigenverantwortung der Wohnungsnutzer überlässt und seine Schutzmaßnahmen auf die Unterrichtung der Bevölkerung und den Appell an deren Verantwortungsbewusstsein beschränkt.


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14-2479

Zwar ist es das legitime und erstrebenswerte Ziel der Gesetzgebung, den Bestand an Normen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und beim Erlass materieller Normen immer auch deren Vollzug zu bedenken, wenn die Verwirklichung gesetzlich angeordneter Schutzvorkehrungen letztlich doch vom Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein des Einzelnen abhängen. Dennoch geht eine gesetzliche Rauchwarnmeldepflicht weit über einen mahnenden Charakter hinaus und ist das geeignete Mittel, Sicherheitsstandards in Wohngebäuden zu erhöhen sowie weitere versicherungstechnische Maßnahmen zu initiieren. Der nordrhein-westfälische Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Rauchmelderpflicht für Wohnräume vorzulegen und dabei eine angemessen lange Übergangsfrist für Bestandsgebäude festzulegen.

  • Hannelore Kraft
    • Carina Gödecke
    • Dr. Axel Horstmann
    • Dieter Hilser und Fraktion


Übersandt von Herrn:

  • Uwe Schmidt
  • Referent für die Arbeitskreise: Innenpolitik, Rechtspolitik und Petitionen
  • SPD-fraktion
  • Platz des Landtags 1
  • 40221 Düsseldorf
  • e-mail: uwe.schmidt@landtag.nrw.de




Die SPD regiert nunmehr in NRW und könnte das von ihr geforderte umsetzen.
Bisher ist eine Umsetzung nicht erfolgt, deshalb erfolgte die Eingabe beim Petitionsausschuss.


Petition an den Landtag NRW


Siehe auch: