Tatobjekt

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bei dieser Sachbeschädigung ist eine brennende Parkbank das Tatobjekt
Foto: FF Friedberg - Hessen

Tatobjekt (oder Handlungsobjekt, Angriffsobjekt) bezeichnet im Strafrecht die Sache (Recht) oder die Person, auf den oder die der Täter seine Tathandlungen bei Ausübung seiner Delikt oder Straftat richtet.


Allgemeines

Tatobjekt bedeutet nicht Rechtsgut, was bereits Tatobjekt ist heute der vom Tatbestand# Strafrecht|Tatbestand benannte beziehungsweise bei der dortigen Handlungsbeschreibung vorausgesetzte Gegenstand. Beim Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl § 242 Abs. 2 StGB beispielsweise ist Tatobjekt die vom Dieb Wegnahme|weggenommene fremde Sache. Geschütztes Rechtsgut hingegen ist das Eigentum des Bestohlenen, da grundsätzlich nur er mit Sache verfahren kann, wie er will.
Personen können bei einer Körperverletzung (Deutschland) (§ 223 StGB) oder bei der Geiselnahme (§ 239b StGB) Tatobjekt sein.


Rechtsfragen

Der Rechtsbegriff Tatobjekt bezieht sich gemäß (§ 74 Abs. 2 StGB) auf Gegenstände der Straftat. Tatobjekte können gemäß § 74 Abs. 2 StGB der Einziehung (StGB-D)|Einziehung unterliegen.


Tatobjekt ist ein Gegenstand oder eine Person

Wie bei den Vermögensdelikt (Deutschland)|Vermögensdelikten kann Tatobjekt beispielsweise die fremde Sache sein. Das fremde Vermögen (Recht)|Vermögen ist bei der Hehlerei (Deutschland)|Hehlerei das Tatobjekt (§ 259 StGB), bei der Sachbeschädigung ist es die fremde Sache (§ 303 StGB), bei der Urkundenfälschung (Deutschland)|Urkundenfälschung die falsche Urkunde (§ 267 Abs. 1, 1. Modifikation StGB), bei der Gewässerverunreinigung ein Gewässer (§ 324 StGB).
Personen sind Tatobjekte beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB); der Beamter (Deutschland)|Beamte), bei Körperverletzung (Deutschland)|Körperverletzung (§ 223 StGB) ist Tatobjekt gleichzeitig auch das Tatopfer. Tatobjekt bei einem Neonatizid ist ein Neugeborenes|neugeborenes Kind. Bei {§ 330 StGB (Umweltstrafrecht) sind die Tatobjekte nicht nur andere Personen, sondern auch die gesamte Umwelt. {§ 303a} StGB (Datenveränderung) beinhaltet sogar den Schutz unkörperlicher Tatobjekte.


Falsches Tatobjekt

In zwei Fällen zielt der Täter irrtümlich und objektiv auf das falsche Tatobjekt ab:

  • Bei der aberratio ictus tritt der vom Straftäter beabsichtigte Taterfolg bei einem anderen als dem von ihm anvisierten Tatobjekt ein (Beispiel: A will B töten und schießt; B bückt sich in dem Moment, sodass die Kugel die dahinter stehende unbeteiligte C trifft).
  • Beim error in persona verwechselt der Täter die anvisierte Person; vergleichbar: Rose-Rosahl-Fal oder Sache (error in objecto) aufgrund einer fehlerhaften Identifizierung (Biologie)|Identifizierung.

Der Tatentschluss ist an das vom Täter ausgewählte Tatobjekt gebunden. In beiden Fällen ist der vom Täter beabsichtigte Taterfolg nicht eingetreten und die Bestrafung des Täters rechtlich umstritten.

Platziert beispielsweise der Täter eine Bombe unter dem Auto des geplanten Opfers, an dessen Stelle jedoch unerwartet ein Chauffeur fährt und getötet wird, lässt sich nicht zwischen der aberratio ictus und dem error in persona unterscheiden.


Kein Tatobjekt erforderlich

Wenige Tatbestände erfordern kein Tatobjekt wie beispielsweise die Straßenverkehrsgefährdung (§ 316 StGB), denn das Fahrzeug ist hier als Tatwerkzeug.


Beweismittel

Tatobjekte können beim Taterfolg in die Verfügungsmacht des Täters gelangen (die Geisel gerät in Geiselhaft, das Diebesgut wird verkauft). Misslingt die Straftat oder tauchen Tatobjekte später wieder auf, stellen sie meist die wichtigsten Spurenträger einer Straftat als Personenbeweis oder Sachbeweis dar.


International

Die Kriminalistik bedient sich der Erkenntnisse der Biologie, Chemie, Logik, Physik oder Technik, sodass international die gleichen Bedingungen auch für die Tatobjekte gelten.



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