Brandursachenermittler: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Die Ermittlung von Brandursachen 3. Auflage 7 2019.jpg|thumb|300px|<br/>[[Auszug aus dem Fachbuch „Die Ermittlung von Brandursachen“]], welches im August 2019 in 3. Auflage erschienen ist. Autor: [[Ing. Jörg Cicha]]]]
[[Datei:Die Ermittlung von Brandursachen 3. Auflage 7 2019.jpg|thumb|300px|<br/>[[Auszug aus dem Fachbuch „Die Ermittlung von Brandursachen“]], welches im August 2019 in 3. Auflage erschienen ist. Autor: [[Ing. Jörg Cicha]]]]
[[Datei:Brandursachenermittler bei der Arbeit.jpg|thumb|300px|Zur [[Brandursachenermittlung]] ist die [[Kriminalpolizei]] gesetzlich verpflichtet. Hier ein [[Brandursachenermittler]] der [[Kriminalpolizei]] bei der Feststellung der [[Brandursache]], natürlich unter Berücksichtigung des '''[[Arbeitsschutz]]es'''.<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Brandursachenermittler bei der Arbeit.jpg|thumb|300px|Zur [[Brandursachenermittlung]] ist die [[Kriminalpolizei]] gesetzlich verpflichtet. Hier ein [[Brandursachenermittler]] der [[Kriminalpolizei]] bei der Feststellung der [[Brandursache]], natürlich unter Berücksichtigung des '''[[Arbeitsschutz]]es'''.<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Storck Schwarz.jpg|thumb|300px|Brandortaufnahme nach einem [[Dachstuhlbrand]]]]
[[Datei:Storck Schwarz.jpg|thumb|300px|[[Brandursachenermittlung]] nach einem [[Dachstuhlbrand]]. Türschild / Büro [[Polizei Gütersloh]]<br>Foto: [[Rainer Schwarz]] ]]
Die Feststellung von [[Brandursache]]n dient der Verfolgung von [[Straftat]]en, dem Ausschluss von [[Straftat]]en, aber auch der [[Prävention]] bzw. [[Kriminalprävention]].
Die Feststellung von [[Brandursache]]n dient der Verfolgung von [[Straftat]]en, dem Ausschluss von [[Straftat]]en, aber auch der [[Prävention]] bzw. [[Kriminalprävention]].
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Version vom 22. Mai 2022, 21:29 Uhr

ist ein Gebäude evtl. einsturzgefährdet, setzt die Polizei NRW einen Roboterhund ein, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Hier bei der Einsatzunterstützung bei den Brandursachenermittlungen in Essen.
Der Roboter hat einen 3D-Scanner und eine 360-Grad-Kamera. Aus den Daten erstellen wir ein 3D-Modell, in dem sich Brandursachenermittler virtuell bewegen können. Brandschaden vom 21.2.2022
Foto: LZPD NRW

Auszug aus dem Fachbuch „Die Ermittlung von Brandursachen“, welches im August 2019 in 3. Auflage erschienen ist. Autor: Ing. Jörg Cicha
Zur Brandursachenermittlung ist die Kriminalpolizei gesetzlich verpflichtet. Hier ein Brandursachenermittler der Kriminalpolizei bei der Feststellung der Brandursache, natürlich unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.
Foto: Rainer Schwarz
Brandursachenermittlung nach einem Dachstuhlbrand. Türschild / Büro Polizei Gütersloh
Foto: Rainer Schwarz

Die Feststellung von Brandursachen dient der Verfolgung von Straftaten, dem Ausschluss von Straftaten, aber auch der Prävention bzw. Kriminalprävention.
Erkenntnisse, die man aus der Brandursachenermittlung gewinnt, werden mit geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung brandverursachender Konstellationen führen.

Neben den Brandursachenermittlern der Kriminalpolizei gibt es eine Vielzahl von privaten Brandursachenermittlern, die als Gutachter oder Sachverständige tätig sind. Siehe dazu: Gutachter und Sachverständige für Brandursachen.
Grundstock einer solchen gutachterlichen Tätigkeit ist oftmals ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium.

Es gibt hervorragende Gutachter in den Reihen der Polizei, aber auch ehemalige Kriminalpolizeibeamte, die als Brandursachenermittler tätig sind.
Die Qualität einer gutachterlichen Tätigkeit beruht aber auch auf einer langjährigen Erfahrung, also einer großen Anzahl von Brandermittlungen.

Die vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) hat ein Merkblatt (MB 2/01 September 2018) für die
Anforderungen an die Kompetenz von Brandermittlern und Sachverständigen für Brand- und Explosionsursachen
erstellt.
Das recht einseitg erstellte Merkblatt beinhaltet leider auch nicht die Forderung nach einem polizeilichem Führungszeugnis.



Andere Quellen schreiben, dass Brandursachenfeststellungen nach wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen haben. Brandursachen sind jetzt nur noch positiv, auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Feststellungen von Brandursachen möglich. Ob diese Argumentation im Gerichtsverfahren standhält, wird bezweifelt.





siehe auch:






Brandursachen, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“ - Freigabe Frau Schlatterer
Vorbeugender Brandschutz, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“



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