Verdeckungstat
Aus Brand-Feuer.de
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Eine Verdeckungstat im rechtlichen Sinn ist eine (ursprüngliche) Straftat.
Um diese Straftat nicht sofort als solche erkennbar zu machen, wird diese mit einer nachfolgenden Tathandlung "überdeckt".
Beispiele:
- Einbruch - anschließende Brandstiftung
- Fahrzeugdiebstahl- anschließende Brandstiftung / Fahrzeugbrand
- Sexualdelikt - Mord
- Entführung - Mord
- Trunkenheit im Verkehr - Unfallflucht, Fahrzeugdiebstahl
Ermittlung
Bei einer Verdeckungstat ist der Aufwand zur Tatklärung von verschiedenen Faktoren abhängig.
So muss z. B. bein einem Brand jede geöffnete oder aufgebrochene Tür oder Fenster demjenigen zugeordnet (Zeuge) werden,
der diese (gewaltsam mit Spuren) geöffnet hat.
Strafverschäfung
Es besteht die Absicht im Strafrecht eine Verdeckungstötung als höchststrafwürdig anzusehen, wenn sie „mit Überlegung“ begangen wurde.
Autor:
siehe dazu:
- Anfangsverdacht
- Beschlagnahme
- Beschuldigter
- Beweismittel
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Gemeingefährliche Straftat
- Haftbefehl
- Gericht
- Kriminalpolizei
- Festnahme
- Sachbeweis
- Staatsanwaltschaft
- Straftat
- Strafverteidiger
- Tatbestand
- Täter
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