Abschätzung weiterer Feuerschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abschätzung weitere Feuerschäden'''
Unter "Feuer" wird nach § 2 im Abschnitt A der "Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen"
Unter "Feuer" wird nach § 2 im Abschnitt A der "Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen"
(VGB 2010 - Wert 1914) Folgendes verstanden:
(VGB 2010 - Wert 1914) Folgendes verstanden:
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2. [[Brand]]
'''2. [[Brand]]'''
 
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.




3. Blitzschlag
'''3. Blitzschlag'''
 
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.




4 .Überspannung durch Blitz
'''4. Überspannung durch [[Blitz]]'''
 
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.




5 .Explosion, Implosion
'''5. [[Explosion]], Implosion'''
a) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
 
a) [[Explosion]] ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
b) Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
<br/>
b)Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.




In der Statistik werden die Schäden nach § 2 unter "Feuer" erfasst.


In der Statistik werden die Schäden nach § 2 unter "[[Feuer]]" erfasst.


Schätzung Absolutzahlen.


* Feuer: weitere Feuerschäden<br/>
[[Datei:Schätzungen Absolutzahlen GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]
(ohne Blitz-und Überspannungsschäden) im Durchschnitt 2010-2014
Zahl der Schäden [Tsd.] Schadenaufwand [Mio. EUR]


: Wohngebäude 80 710
: Hausrat 90 280
: Nicht-Privat 70 2.600


'''Nicht-Privat'''


Nicht-Privat
Nicht-Privat umfasst Industrie, Gewerbe und Feuer-Landwirtschaft.<br/>
Nicht-Privat umfasst Industrie, Gewerbe und Feuer-Landwirtschaft.
Dabei enthalten sind Gebäude-, Inhalt-, "Gebäude/Inhalt nicht getrennt"- und Betriebsunterbrechungsschäden.
Dabei enthalten sind Gebäude-, Inhalt-, "Gebäude/Inhalt nicht getrennt"- und Betriebsunterbrechungsschäden.


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'''Zahl der Schäden'''
'''Zahl der Schäden'''


Es werden die im Berichtsjahr eingetretenen Schäden im Alleinzeichnungs- und Führungsgeschäft gezählt.
Es werden die im Berichtsjahr eingetretenen Schäden im Alleinzeichnungs- und Führungsgeschäft gezählt.<br/>
Es ist zu beachten, dass hierbei Mehrfachzählungen möglich sind: z.B. 1 Brandereignis "Brand in Wohngebäude, 3 Wohnungen betroffen" führt zu 4 gemeldeten Schäden: 1 x Wohngebäudeversicherung, 3 x Hausratversicherung.
Es ist zu beachten, dass hierbei Mehrfachzählungen möglich sind: z.B.  
: 1 Brandereignis "Brand in Wohngebäude,  
: 3 Wohnungen betroffen" führt zu  
 
* 4 gemeldeten Schäden:
: 1 x Wohngebäudeversicherung,  
: 3 x Hausratversicherung.




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'''Schadendurchschnitt'''
[[Datei:Schadensdurchschnitt GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]


Der Schadendurchschnitt ist das in EUR ausgewiesene Verhältnis des Schadenaufwandes zur Zahl der Schäden.
 
[[Datei:Feuer Verträge GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]


'''Schadenhäufigkeit'''
[[Datei:Hausrat Feuer-Verträge GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]


Die Schadenhäufigkeit ist das in Promille ausgewiesene Verhältnis der Zahl der Schäden zur Zahl der Verträge.


[[Datei:Firmenkunden GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]


'''Schadensatz'''


Der Schadensatz ist das in Promille ausgewiesene Verhältnis des Schadenaufwandes zur Versicherungssumme.
[[Datei:Firmen Inhalt GDV Mai 2017.jpg|thumb|500px|center]]
<br/>
<br/>


* '''Autor:'''
Aktuell gibt es gut 17 Mio. Wohngebäude-Feuer-Verträge.


: '''[[GDV]]'''
* Wohngebäude-Feuer: weitere Feuerschäden
<br/>
(ohne Blitz- und Überspannungsschäden)
----
Jahr Schadensatz
<br/>
in Promille Schadenhäufigkeit
'''siehe auch:'''
in Promille Schadendurchschnitt
in EUR




1998 0,11 5,3 8.097
* [[Brandursachenermittlung]]
1999 0,11 5,9 7.340
* [[Brandprävention]]
2000 0,11 5,8 7.182
* [[Brände im Treppenhaus]]
2001 0,10 5,3 7.122
* [[Dachstuhlbrand]],
2002 0,10 5,0 7.870
* [[Deckenbrand]],
2003 0,10 4,9 8.198
* [[Schornsteinbrand]],
2004 0,09 4,6 7.955
* [[Verhalten bei Feuer]]
2005 0,09 4,1 8.744
* [[Wohnungsbrand]]
2006 0,09 3,9 8.933
* [[Zimmerbrand]]
2007 0,08 3,7 9.365
* [[Feuerversicherung]]
2008 0,08 4,2 8.588
* [[Gebäudeversicherung]]
2009 0,09 4,1 9.439
* [[Hausratversicherung]]
2010 0,09 3,8 10.505
* [[Wohngebäudeversicherung]] und  
2011 0,08 3,7 10.466
* [[Hausratversicherung]]
2012 0,09 3,6 11.133
* [[Außerplanmäßige Abschreibung]]
2013 0,08 3,7 11.325
<br/>
2014 0,08 3,0 12.808
<br/>
 
<br/>
 
Aktuell gibt es über 25 Mio. Hausrat-Feuer-Verträge.
 
Hausrat-Feuer: weitere Feuerschäden
(ohne Blitz- und Überspannungsschäden)
Jahr Schadensatz
in Promille Schadenhäufigkeit
in Promille Schadendurchschnitt
in EUR
 
1998 0,21 7,8 1.321
1999 0,21 7,8 1.338
2000 0,21 7,3 1.425
2001 0,20 7,2 1.412
2002 0,20 6,9 1.497
2003 0,20 6,2 1.674
2004 0,18 5,7 1.714
2005 0,18 5,1 1.868
2006 0,17 4,7 2.048
2007 0,16 4,4 2.119
2008 0,17 4,3 2.248
2009 0,17 4,0 2.487
2010 0,17 3,8 2.763
2011 0,16 3,5 2.751
2012 0,15 3,1 3.066
2013 0,14 2,8 3.344
2014 0,14 2,5 3.664
 
Bei Firmenkunden sind die Kennzahlen inkl. Blitz- und Überspannungsschäden. Der Einfluss von Blitz- und Überspannungsschäden beim Schadenaufwand ist bei Firmenkunden gering.


Firmenkunden-Gebäude-Feuer
<br/>
Jahr Schadensatz
<div align="center"> '''''zurück zur [[Versicherung - Zusammenfassung]]'''''</div><br/>
in Promille Schadenhäufigkeit
<div align="center"> '''''zurück zur [[Brandschutz in Betrieben]]'''''</div><br/>
in Promille Schadendurchschnitt
in EUR


<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>




1998 0,23 14,7 14.179
1999 0,24 16,5 13.881
2000 0,25 18,1 12.996
2001 0,24 16,7 13.459
2002 0,27 21,7 12.068
2003 0,27 19,8 13.749
2004 0,23 18,7 12.724
2005 0,24 18,5 13.704
2006 0,24 17,8 13.987
2007 0,22 17,1 13.657
2008 0,21 15,8 16.410
2009 0,23 16,4 18.061
2010 0,23 13,8 21.642
2011 0,22 15,8 18.475
2012 0,21 15,5 18.810
2013 0,24 13,9 23.681


Firmenkunden-Inhalt-Feuer
Jahr Schadensatz
in Promille Schadenhäufigkeit
in Promille Schadendurchschnitt
in EUR


1998 0,60 14,8 6.091
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
1999 0,61 17,2 5.609
[[Kategorie:Recht]]
2000 0,60 19,1 5.113
2001 0,65 17,3 6.936
2002 0,62 21,4 5.658
2003 0,59 20,4 5.883
2004 0,55 19,3 6.263
2005 0,53 18,0 6.527
2006 0,54 18,6 6.761
2007 0,51 17,6 7.148
2008 0,54 16,8 8.420
2009 0,53 16,9 8.452
2010 0,52 13,3 10.543
2011 0,51 15,2 9.267
2012 0,47 14,1 9.326
2013 0,52 11,5 13.044

Aktuelle Version vom 12. August 2021, 06:20 Uhr

Unter "Feuer" wird nach § 2 im Abschnitt A der "Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen" (VGB 2010 - Wert 1914) Folgendes verstanden:

§ 2 Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge

1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Brand,
b) Blitzschlag,
c) Überspannung durch Blitz,
d) Explosion, Implosion,
e) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.


2. Brand

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.


3. Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.


4. Überspannung durch Blitz

Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.


5. Explosion, Implosion

a) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
b)Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.


In der Statistik werden die Schäden nach § 2 unter "Feuer" erfasst.



Nicht-Privat

Nicht-Privat umfasst Industrie, Gewerbe und Feuer-Landwirtschaft.
Dabei enthalten sind Gebäude-, Inhalt-, "Gebäude/Inhalt nicht getrennt"- und Betriebsunterbrechungsschäden.


Zahl der Schäden

Es werden die im Berichtsjahr eingetretenen Schäden im Alleinzeichnungs- und Führungsgeschäft gezählt.
Es ist zu beachten, dass hierbei Mehrfachzählungen möglich sind: z.B.

1 Brandereignis "Brand in Wohngebäude,
3 Wohnungen betroffen" führt zu
  • 4 gemeldeten Schäden:
1 x Wohngebäudeversicherung,
3 x Hausratversicherung.


Schadenaufwand

Der Schadenaufwand ist die Summe der geleisteten Zahlungen und die Summe der gebildeten Rückstellungen nach Abzug eines eventuell vorhandenen Selbstbehaltes.








  • Autor:
GDV




siehe auch:








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