Die Brandursachenermittlung - Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen

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'''1. Einleitung'''


Diese Arbeit befasst sich intensiv mit dem System der [[Brandursachenermittlung]] in Wien.


Der geschichtliche Hintergrund ist ebenso interessant, wie das Vorgehen am Brandplatz und die Rekonstruktion der
Behandelt wird der Zeitraum ab der Einführung des weltweit anerkannten Verfahrens von Dr. Roland Graßberger, welches für die [[Brandursachenermittlung]] bis heute von enormer Bedeutung ist. Graßberger erstellte 1951 ein Schema der [[Brandursache]]n.
Brandentstehungsstelle.
 
In diesem fasste er die in jedem Einzelfall vom [[Brandermittler]] zu bedenkenden Entstehungsmöglichkeiten eines [[Brand]]es zusammen.<br/>
Dieser Rückblick wird sich mit allen, auch älteren [[Brandursache]]n, wie beispielsweise der Brandursache infolge von Entzündung „nach Art von Glühbirnen1 auseinandersetzen. Die Fragestellung konzentriert sich darauf, ob einige Brandursachen, die vor 50 bis 60 Jahren entwickelt wurden, noch aktuell oder schon überholt sind. Der Zündquellenkatalog von Dr. Graßberger wird ebenfalls auf seine Gültigkeit überprüft. Gleichzeitig wird untersucht, ob man eben diesen durch neue Brandursachen erweitern oder generell neu schreiben müsste. Diese Arbeit wird auf die aktuelle Lage der Brandursachenermittlung, aber auch auf deren mögliche Entwicklungen näher eingehen.<br/>
1 „nach Art von…“ ist die gängige Benennung von Brandursachen bei der [[Brandursachenermittlung]]. Im weiteren Verlauf wird die Arbeit der Brandursachenermittler in Wien genauer erläutert. Es wird nicht nur auf Arbeitsabläufe und –methoden eingegangen, sondern auch auf rechtliche Grundlagen, die speziell auf die Tätigkeit in Wien zugeschnitten sind. Es werden außerdem Verbesserungsvorschläge für die Brandursachenermittlung in Wien in der Art eines Schulungsvorschlages zur Erneuerung und Erweiterung der Ermittlung vorgestellt.<br/>
Das nächste Kapitel befasst sich mit der Erklärung und den Ursachen von Bränden, mit den Methoden, Brandursachen zu erkennen und den Anzeichen diverser Brände. Die Entwicklungen und Veränderungen bei der Beweisfindung werden ebenfalls verglichen.<br/>
Als Quellen dienen langjährige Erfahrungswerte der Brandursachenermittlung national und international, verschiedene Aufsätze zur Brandursachenfeststellung von Graßberger, diverse Bücher über chemische, physikalische sowie biologische Vorgänge bei einer Verbrennung und der Entzündung von Bränden, eine Artikelreihe aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Büchern und Publikationen über die Brandursachenermittlung. Für rechtliche Fragen und Thematiken werden die österreichischen Gesetze, Normen, Verordnungen und die technische Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (TRVB) herangezogen.
 
Diese Arbeit soll zusammenfassend eine Verbindung von der Vergangenheit zur Gegenwart der Brandursachenermittlung in Wien bilden. Mit Hilfe vergangener Entwicklungen werden Prognosen für die Zukunft erstellt und gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung vorgeschlagen.
 
 
'''2. Gesetzliche Grundlagen der Brandursachenermittlung''' 
 
Die Brandursachenermittlung ist ein Gebiet der Kriminologie und wird von verschiedensten Institutionen betrieben ([[Feuerwehr]], [[Polizei]], [[Versicherung]]en, etc.).<br/>
Bei der Brandursachenermittlung muss man zwischen einer strafbaren und einer fahrlässigen Handlung unterscheiden.<br/>
Daher wird dies auch im Strafgesetz unterschieden und zwar in den Paragraphen § 169 und § 170.  
 
Die zwei Paragraphen stehen im STGB im siebenten Abschnitt:
„Gemeingefährliche strafbare Handlung und strafbare Handlung gegen die Umwelt“


'''[[Ing. Wolfgang Fiala]]''', BSc.


[[Brandstiftung]]
§169. (1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Der geschichtliche Hintergrund ist ebenso interessant, wie das Vorgehen am Brandplatz und die Rekonstruktion der
Brandentstehungsstelle.
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Die Geschichte der [[Brandursachenermittlung]] geht bis in die Entdeckungszeit des [[Feuer]]s zurück.<br/>
Die Geschichte der [[Brandursachenermittlung]] geht bis in die Entdeckungszeit des [[Feuer]]s zurück.<br/>
Brandursachenermittlung beschäftigt sich nicht nur mit dem Herausfinden der [[Brandursache]], sondern auch mit der Abwehr von Bränden (Brandverhütung, Verhinderung von [[Brandstiftung]]) und dient damit auch dem vorbeugenden [[Brand]]schutz.<br/>
Brandursachenermittlung beschäftigt sich nicht nur mit dem Herausfinden der [[Brandursache]], sondern auch mit der Abwehr von Bränden (Brandverhütung, Verhinderung von [[Brandstiftung]]) und dient damit auch dem vorbeugenden [[Brand]]schutz.<br/>
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Es ist wichtig herauszufinden, ob der Abbrand stärker an der Ober- oder Unterseite der Einrichtungsgegenstände vorhanden ist und an welcher Seite stärkere thermische Belastungen erkennbar sind. Funde und Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem eigenen Plan, der nur den Brandbereich betrifft, festgehalten.<br/>
Es ist wichtig herauszufinden, ob der Abbrand stärker an der Ober- oder Unterseite der Einrichtungsgegenstände vorhanden ist und an welcher Seite stärkere thermische Belastungen erkennbar sind. Funde und Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem eigenen Plan, der nur den Brandbereich betrifft, festgehalten.<br/>
Wenn diese Raumrekonstruktion abgeschlossen ist, wird die Befundaufnahme beendet und es beginnt die eigentliche Arbeit der [[Brandursachenermittlung]].
Wenn diese Raumrekonstruktion abgeschlossen ist, wird die Befundaufnahme beendet und es beginnt die eigentliche Arbeit der [[Brandursachenermittlung]].
'''Autor:'''
: '''[[Ing. Wolfgang Fiala]]''', BSc.





Version vom 11. März 2014, 20:20 Uhr

1. Einleitung

Diese Arbeit befasst sich intensiv mit dem System der Brandursachenermittlung in Wien.

Behandelt wird der Zeitraum ab der Einführung des weltweit anerkannten Verfahrens von Dr. Roland Graßberger, welches für die Brandursachenermittlung bis heute von enormer Bedeutung ist. Graßberger erstellte 1951 ein Schema der Brandursachen.

In diesem fasste er die in jedem Einzelfall vom Brandermittler zu bedenkenden Entstehungsmöglichkeiten eines Brandes zusammen.
Dieser Rückblick wird sich mit allen, auch älteren Brandursachen, wie beispielsweise der Brandursache infolge von Entzündung „nach Art von Glühbirnen1 auseinandersetzen. Die Fragestellung konzentriert sich darauf, ob einige Brandursachen, die vor 50 bis 60 Jahren entwickelt wurden, noch aktuell oder schon überholt sind. Der Zündquellenkatalog von Dr. Graßberger wird ebenfalls auf seine Gültigkeit überprüft. Gleichzeitig wird untersucht, ob man eben diesen durch neue Brandursachen erweitern oder generell neu schreiben müsste. Diese Arbeit wird auf die aktuelle Lage der Brandursachenermittlung, aber auch auf deren mögliche Entwicklungen näher eingehen.

1 „nach Art von…“ ist die gängige Benennung von Brandursachen bei der Brandursachenermittlung. Im weiteren Verlauf wird die Arbeit der Brandursachenermittler in Wien genauer erläutert. Es wird nicht nur auf Arbeitsabläufe und –methoden eingegangen, sondern auch auf rechtliche Grundlagen, die speziell auf die Tätigkeit in Wien zugeschnitten sind. Es werden außerdem Verbesserungsvorschläge für die Brandursachenermittlung in Wien in der Art eines Schulungsvorschlages zur Erneuerung und Erweiterung der Ermittlung vorgestellt.
Das nächste Kapitel befasst sich mit der Erklärung und den Ursachen von Bränden, mit den Methoden, Brandursachen zu erkennen und den Anzeichen diverser Brände. Die Entwicklungen und Veränderungen bei der Beweisfindung werden ebenfalls verglichen.
Als Quellen dienen langjährige Erfahrungswerte der Brandursachenermittlung national und international, verschiedene Aufsätze zur Brandursachenfeststellung von Graßberger, diverse Bücher über chemische, physikalische sowie biologische Vorgänge bei einer Verbrennung und der Entzündung von Bränden, eine Artikelreihe aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Büchern und Publikationen über die Brandursachenermittlung. Für rechtliche Fragen und Thematiken werden die österreichischen Gesetze, Normen, Verordnungen und die technische Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (TRVB) herangezogen.


Diese Arbeit soll zusammenfassend eine Verbindung von der Vergangenheit zur Gegenwart der Brandursachenermittlung in Wien bilden. Mit Hilfe vergangener Entwicklungen werden Prognosen für die Zukunft erstellt und gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung vorgeschlagen.


2. Gesetzliche Grundlagen der Brandursachenermittlung

Die Brandursachenermittlung ist ein Gebiet der Kriminologie und wird von verschiedensten Institutionen betrieben (Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, etc.).
Bei der Brandursachenermittlung muss man zwischen einer strafbaren und einer fahrlässigen Handlung unterscheiden.
Daher wird dies auch im Strafgesetz unterschieden und zwar in den Paragraphen § 169 und § 170.

Die zwei Paragraphen stehen im STGB im siebenten Abschnitt: „Gemeingefährliche strafbare Handlung und strafbare Handlung gegen die Umwelt“


Brandstiftung

§169. (1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Der geschichtliche Hintergrund ist ebenso interessant, wie das Vorgehen am Brandplatz und die Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle.
Die Geschichte der Brandursachenermittlung geht bis in die Entdeckungszeit des Feuers zurück.
Brandursachenermittlung beschäftigt sich nicht nur mit dem Herausfinden der Brandursache, sondern auch mit der Abwehr von Bränden (Brandverhütung, Verhinderung von Brandstiftung) und dient damit auch dem vorbeugenden Brandschutz.


BRANDURSACHENERMITTLUNG IN ÖSTERREICH

Der vorbeugende Brandschutz und die Brandursachenermittlung gehen in Österreich bereits in das frühe Mittelalter zurück. Allgemein gesehen waren schon die früheren Nachtwächter eine direkte Folge der Brandursachenermittlung.
Deren Aufgabe war es, das Leben und die Besitztümer der schlafenden Menschen vor Feuer und Katastrophen zu schützen.


Der Ruf des Nachtwächters lautete: „Hört Ihr Herrn und lasst Euch sagen, unsere Glock` hat zehn geschlagen, wahrt das Feuer und das Licht, das Eurem Haus kein Schaden gschiecht.“ Jede Stunde wurde eine neue Strophe mit anderem Text wiederholt, um einerseits die Zeit anzusagen, andererseits das Gefühl der Sicherheit durch das Aufpassen durch den Nachtwächter zu vermitteln.
1221 bestimmt das Stadtrecht des Babenberger Herzogs Leopold VI. für Wien, dass jeder mit Geldstrafe belegt werden solle, in dessen Haus ein Brand ausbricht.
Würde das Haus aber ganz eingeäschert, so sei dies Schaden genug für ihn. Von Löschmaßnahmen ist noch keine Rede, man wollte nur den Ausbruch des Brandes verhindern.
Kaum verwunderlich also, dass es in Wien in den Jahren 1252, 1258, 1262, 1275 und 1276 zu verheerenden Bränden kam.
1326 und 1327 legten Riesenfeuer den Großteil von Wien neuerlich in Schutt und Asche. Im neuen Stadtrecht von 1340 wurde zwar ein Passus zur Brandverhütung aufgenommen, die enthaltenen Maßnahmen brachten aber keinen Fortschritt. Die Brandkatastrophen gingen weiter. Das konnte auch der Türmer von St. Stephan, der erstmals 1444 nach weisbar ist, durch das Läuten der Glocken bei einem Schadenfeuer nicht ändern.

1881 kam es am 8. Dezember zum Brand des Ringtheaters. Dabei kamen 386 Personen ums Leben. Einige Erkenntnisse wurden in den vorbeugenden Brandschutz übernommen.
Nach dem 2. Weltkrieg wollten Teile der Alliierten eine polizeiliche Organisation der Feuerwehren verhindern.
Daher wurde die Verantwortung der Brandursachenermittlung den Ländern übergeben.
An die Polizei wurde die Brandursachenermittlung deshalb übertragen, weil es sich hierbei oft um strafbare Taten handelt. In Österreich wird die Brandursachenermittlung von der Polizei durchgeführt. Wenn es zu einem Brandgeschehen kommt, werden sowohl Feuerwehr, als auch Rettung und Polizei an den Einsatzort gerufen. Falls der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, werden auch die Bezirksermittler für die Brandursachenermittlung der Polizei an die Einsatzstelle alarmiert. Bei einem Schaden ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bei Verletzten oder gar Todesfällen wird auch die Tatortgruppe alarmiert. Diese Gruppe konsultiert bei einem weiteren Verdacht oder einen höheren Schadenssumme einen Brandursachenermittler aus dem Bundeskriminalamt.
Nach Feststellung der Brandursache und bei Vorliegen einer Brandstiftung werden der Staatsanwalt und der Brandermittler der Polizei informiert und mit dem Fall betraut. Dem Gericht obliegt dann noch die Bestellung eines gerichtlich beeidigten und zertifizierten Brandursachenermittlers.
Bei privatem Interesse (Versicherungen) kann auch eine Brandursachenermittlung über Vertreter der Versicherung durchgeführt werden. Einige Jahre lang wurde diese Aufgabe auch von der Feuerwehr übernommen, diese war aber an Erkenntnissen und Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und nicht an der Feststellung einer Straftat interessiert.
Die Ermittlungen waren durch das Wiener Feuerwehrgesetz gedeckt.

§ 9. FESTSTELLUNG DER BRANDURSACHE.

(1) Die Organe der Feuerwehr haben unbeschadet der Befugnisse sonstiger Organe der öffentlichen Aufsicht an Ort und Stelle Erhebungen über den Brand und seine Ursache zu pflegen und wahrgenommene Übelstände den zuständigen Behörden anzuzeigen. (2) Jedermann ist verpflichtet, den Behördenorganen die zur Feststellung der Brandursachen erforderlichen Erhebungen zu ermöglichen und alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen“

1) vgl. erste Strophe von einer achtstrophigen alten Volksweise, bekannt als Nachtwächterlied, Autor unbekannt, 18 Jh.

gefunden im Volksliederarchiv im Internet, gelesen am 08.07.2010, 19:00Uhr

2) Wien und seine Feuerwehr, S. 19.
3) Wien und seine Feuerwehr, S. 24.
5) Schubert Rene; Brandbekämpfung und Brandursachenermittlung – zwangsläufig ein Widerspruch? 2005; VdS Verlag; Seite 17
6) Wiener Feuerwehrgesetz; Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 1957 Ausgegeben am 27. Juli 1957


Hier einige Beispiele, durch welche Organe die Brandursachenermittlung in anderen Ländern durchgeführt wird.


VEREINIGTE STAATEN

In den Vereinigten Staaten gibt es mehrere Organisationen, die sich mit der Brandursachenermittlung beschäftigen. Behördlich sind unter anderem die Feuerwehr und die Polizei dazu befugt. Private Organisationen sind zum Beispiel die National Fire Protection Association (NFPA). Private Organisationen kommen erst später an die Brandstelle, das Brandgeschehen ist für sie nur relevant, wenn es sich nicht um eine Straftat handelt.
Im öffentlichen Bereich ist die Brandursachenermittlung fast ausschließlich eine Sache der Feuerwehr. Einige Gemeinden unterhalten gemeinsame Ermittlungsbehörden, deren Mitglieder sowohl Feuerwehrleute als auch Polizisten mit jeweils spezieller Ausbildung sind. Speziell in San Diego oder auch Kalifornien können auf diesem Wege sehr hohe Aufklärungsquoten erreicht werden. In den Vereinigten Staaten gibt es für die Feuerwehren spezielle Ausbildungen für die Brandursachenermittlung.


DEUTSCHLAND

In Deutschland wird die Brandursachenermittlung, wie auch in Österreich, von der Polizei durchgeführt.


DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK

Eine Ausnahme bei den Alliierten bildete die sowjetische Besatzungszone. Die Feuerwehr der DDR war ein Organ der Volkspolizei und auch mit den Aufgaben der Brandursachenermittlung betraut. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass die besten Unterlagen bezüglich der Brandursachenermittlung in deutscher Sprache in der DDR vor dem Mauerfall entstanden sind.
7) Fritsche A.; San Diego-Feuerwehr mit vielen Spezial Teams; Zeitschrift Feuerwehrmagazin Ausgabe 12; 1986 Seite 56 - 57


BEFUNDERSTELLUNG VORGEHEN AM BRANDPLATZ

Um am Brandort korrekt vorgehen zu können, muss dem Brandursachenermittler bewusst sein, aus welchem Grund seine Arbeit benötigt wird. Eine Ermittlung, die nur auf die Feststellung einer vorliegenden Straftat abzielt, ist für die Polizei relevant, die Feuerwehr beschäftigt sich allerdings weitgehend mit dem vorbeugenden Brandschutz. Im Falle einer Brandursachenermittlung für ein Gericht stellt sich entweder die Frage einer Straftat nach § 169 oder nach § 170 StGB oder das Gericht ist mit einer Schadenersatzklage befasst. Wenn die Feuerwehr eine Brandursachenermittlung durchführt, dann werden auch technische Brandursachen beleuchtet und es werden die Ergebnisse in den vorbeugenden Brandschutz eingearbeitet.
Bei einem Brandgeschehen wird die Feuerwehr gerufen und sie hat bei ihrer Arbeit zuerst die Aufgabe, Menschenleben zu retten, teilweise auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit. Erst anschließend kümmert sie sich um Tierrettung und um Gefahren für die Umgebung. Danach folgt die Rettung von Sachgut. Diese notwendige Reihung beim Vorgehen hat zur Folge, dass die Anliegen der Brandursachenermittlung im Feuerwehreinsatz nicht beachtet werden können. Zudem sind Wind- und Wetterverhältnisse und verschiedene Bauweisen zu beachten,aber auch die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist in die Überlegungen der Brandursachenermittlung mit einzubeziehen.


EINTREFFEN AM BRANDORT

Nach dem Eintreffen am Brandort ist eine gründliche Besichtigung des Brandobjektes und seiner Umgebung durch den Brandursachenermittler durchzuführen.
Man beobachtet Witterungsverhältnisse, Entfernung des Brandobjektes zu anderen Gebäuden, auffällige Personen und Gegenstände (Benzinkanister, Fackeln, etc.) und vieles mehr.


BETRACHTUNG DES BRANDOBJEKTES VON AUSSEN

Nach der ersten Besichtigung sucht man nach Rauchfahnen oder Schwelgasniederschlägen an der Außenmauer. Außerdem ist es wichtig festzustellen, ob es zu einem Feuerüberschlag gekommen ist.
In weiterer Folge ist auf [[Brandzerrungen] des Daches zu achten. Schwelgasniederschläge entstehen an kühlen Wänden im Raum oder sie gelangen durch Risse, Spalten oder andere kleine Öffnungen in den nächsten Raum. Rauchfahnen sind eine Art von Schwelgasniederschlägen und eine markante Kennzeichnung, die sich meist über Öffnungen (Fenster, Türen) bildet oder an diesen besser erkennbar ist. Diese Kennzeichnungen entstehen durch Brandrauchgase, in welchen sich unvollständig verbrannte Kohlenstoffteilchen befinden, die sich dann an den Wänden absetzen. Bei geschlossenen Fenstern und Türen sind diese Brandkennzeichnungen ausschließlich bei erhöhtem Druck möglich.


VORGEHEN AM BRANDORT

Bei genauerer Betrachtung und Annäherung an den Brandort sollten Fotos und / oder Videoaufnahmen gemacht werden.
Brandbilder werden bei der Brandursachenermittlung nach und nach zerstört oder verändert, daher ist ein Foto zu Beginn der Arbeit und eine weitere fotografische Dokumentation jedes weiteren Arbeitsschrittes von Vorteil, um später die Veränderungen durch die Brandursachenermittlung nachvollziehen zu können.
Es gilt auch unbedingt, Brandtourismus zu verhindern. Unter dem Begriff Brandtourismus versteht man, dass sich einige Personen im Bereich der Brandentstehungsstelle aufhalten oder diese durchschreiten. Um die Zerstörung von Indizien und Beweisen durch diese Personen zuverhindern, sollte der Bereich unverzüglich gesperrt werden. Dieser Brandtourismus kann auch durch Einsatzkräfte passieren, deshalb sollten nur die Brandursachenermittler nach den Löscharbeiten den gesperrten Bereich betreten dürfen.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist, die Stellung der Elektrische Sicherungen zur Zeit des Brandes festzustellen. Vor allem Einsatzkräfte neigen dazu, alle Elektrische Sicherungen abzuheben. Dies ist mit Hilfe der Schwelgasniederschläge normalerweise keine Hürde, wenn die Sicherungen nicht zustark thermisch umgesetzt worden ist.
Generell sollte zumindest sichergestellt werden, ob der FI Schalter ausgelöst hat oder nicht.
Auch am Brandort gilt es zuerst zu beobachten und zu fotografieren. Anfängliche Beobachtungen des Brandursachenermittlers können zu einer schnelleren Ursachenfindung beitragen. Brandgerüche, Rauchfahnen, Abbrandspuren, Brandzehrungen, Schüttspuren, Sperrverhältnisse, Brandspuren an Glas, Blitzschlagspuren, Brandtrichter, Auswirkungen des Brandes auf Metallteile oder thermische Einwirkungen auf Metalle, Schmelzperlen an elektrischen Leitungen, Einschmelzungen, Abtropfspuren, Scherstellen, Nagespuren von Tieren, Spuren im Erntegut, lokale Einbrennspuren, Spuren von Stichflammen, mehrere Brandstellen, Zeichen für hohe Temperaturen, Einwirkung von Menschen auf Brände und umgekehrt können wichtige Hinweise sein.
Die wesentlichste Aufgabe ist es, die Brandentstehungsstelle zu lokalisieren und festzulegen. Nach dieser Festlegung sollte man verschiedene Situationen durchdenken und mit den Spuren vergleichen. Erst bei Übereinstimmung der Spuren mit einer logischen Ursache darf man diese Brandentstehungsstelle in Betracht ziehen. Zeugenaussagen sind ebenfalls in die Ermittlung mit einzubeziehen. Die Lage der Brandentstehungsstelle ist während der ganzen Brandursachenermittlung immer zu hinterfragen und mit den Ermittlungsergebnissen abzugleichen.


SUBJEKTIVE EINDRÜCKE

Bei der Zeugenbefragung muss man zwischen Einsatzkräften und „Laien- Zeugen“ unterscheiden. Menschen, die sonst nichts mit Brandgeschehen und sonstigen Einsätzen zu tun haben, sind oft tief beeindruckt bis manchmal sogar traumatisiert. Diesen psychischen Zustand muss man als Ermittler berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, diese Zeugen möglichst bald nach dem Ereignis und sehr gezielt zu befragen.
Betroffene oder Zeugen, die keine Einsatzkräfte sind, sollten so schnell wie möglich nach Flamm- und Rauchfarben, Brandgerüchen und -geräuschen, Explosionen oder anderen auf den Brand bezogene Eindrücke befragt werden.
Diese Befragungen sind aber meist Teil der kriminalistischen Arbeit. Die Frage nach der Versicherung des Brandobjektes ist ebenfalls für die Brandursachenermittlung von Bedeutung.


REKONSTRUKTION DER BRANDENTSTEHUNGSSTELLE

Die Zeichnung eines Übersichtsplanes ist der erste Schritt der Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle. Dieser umfasst den ganzen Bereich des Objektes und nicht nur jenen Bereich, der vom Brand betroffen war. Es muss ein zusätzlicher Plan erstellt werden, in dem eingezeichnet wird, aus welcher Perspektive die Aufnahmen gemacht wurden.
Wenn man die Brandentstehungsstelle festgelegt hat, muss man den Bereich wieder herstellen. Zuerst muss der Brandbereich vom Brandschutt gereinigt werden, dabei sollte der noch im Raum befindliche Brandschutt auf einem separaten Platz gebracht und genau untersucht werden (z.B. mit einem Netz zum Sandsieben). Es ist besonders auf Fenster oder Glasteile zu achten, an diesen lässt sich unter anderem erkennen, ob es zu einem Schwelbrand oder einer Explosion gekommen ist. Im Brandschutt können auch Teile von anderen markanten Hinweisstücken gefunden werden, welche später zur Lösung oder Bestätigung einer Brandursache verwendet werden können. Die genaue Betrachtung von Türen, Türstöcken und zerstörten Türresten aus dem Brandschutt können bei der Beweisführung eine Rolle spielen. Den nächsten Schritt bildet die Suche nach Schüttspuren. Schüttspuren sind Spuren, die sich charakteristisch am Boden abzeichnen, sie können von Brandbeschleunigern stammen. Es sind ebenfalls thermische Umsetzungen auf dem Boden zu untersuchen, welche zur Brandentstehung beigetragen haben könnten.
Nach Betrachtung des Bodens ist mit Hilfe von Fotos der Raum wieder einzurichten. Eindeutige Spuren am Boden zeigen, wo etwas gestanden ist und mit welcher Fläche es aufgelegen ist. Unter der Fläche darf man nur die Fläche des den Boden berührenden Teiles sehen. Wenn diese Arbeit erledigt ist, ist es von Vorteil, wenn man eine ortskundige Person befragt, wie der Raum eingerichtet war. Dies stellt die Richtigkeit der eigenen Ermittlung sicher.
Es ist wichtig herauszufinden, ob der Abbrand stärker an der Ober- oder Unterseite der Einrichtungsgegenstände vorhanden ist und an welcher Seite stärkere thermische Belastungen erkennbar sind. Funde und Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem eigenen Plan, der nur den Brandbereich betrifft, festgehalten.
Wenn diese Raumrekonstruktion abgeschlossen ist, wird die Befundaufnahme beendet und es beginnt die eigentliche Arbeit der Brandursachenermittlung.


Autor:

Ing. Wolfgang Fiala, BSc.



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