Brandschutz

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Tote / Brandtote im Jahr von 2017 - 2021 durch: Explosionen, Rauch, Feuer, Flammen.

Quelle: Statistisches Bundesamt; GZ 520842 / 747869 v. 16.5.23
Grafik der Redaktion Wiso, die das Thema sehr gut darstellt
das hervorragende Baumaterial Gipskarton bietet Sicherheit
ob an einem Pferdestall, einem Hangar oder an einem anderen Gebäude, ein
QR-Code mit einem Brandschutzkonzept oder einer Brandschutzordnung an der Wand bzw. an der Tür erleichtert die Brandbekämpfung.
Erstellt: Rainer Schwarz
Ein Brandschutzbeauftragter sorgt für Sicherheit, auch für den nötigen Sicherheitsabstand, auch für den
"Brandschutz in Betrieben".
Mülleimer, auch aus Metall, sollten nicht direkt am Gebäude stehen.
Tatgelegenheit "macht" Brandstifter;
Prävention, auch Kriminalprävention ist auch Brandschutz.
nach einem Brandereignis hat diese Brandschutzwand gehalten. Der Brandschaden wäre geringer ausgefallen, wenn unter dem Dachstuhl Gipskarton angebracht worden wäre.
Foto: Rainer Schwarz
Zur
Sicherheit eines Gebäudes gehört der
Einbruchschutz
und der
Brandschutz.
siehe auch Kriminalprävention
Holzbrandschutz bringt Sicherheit
Musterfläche einer mit BC-Brandschutz-Decklack zusätzlich beschichteten Holzoberfläche

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).
Prävention ist primärer Brandschutz.

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z.B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Brandschutz ist immer auch Umweltschutz!


siehe auch:



vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • baulichen Brandschutz
  • anlagentechnischen Brandschutz
  • organisatorischen Brandschutz


Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

In Ergänzung zum Bauordnungsrecht basieren die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.

Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. Neben grundsätzlichen sozialen, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Verfassungen finden sich Regelungen zum Brandschutz, insbesondere in den Brandschutzgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden.

Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen.

Einflüsse, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen können (Beispiele):

  • Bauweise (Stellung der Gebäude auf dem Gelände und zueinander)
  • Bauart (Bauliche Beschaffenheit - Massiv-, Skelett-, Fachwerk-, Montagebau usw.)
  • Auswahl der Baustoffe
  • Lage (Erreichbarkeit sowie Zugänglichkeit)
  • Art und Anzahl der nutzenden Personen
  • Abmessungen (Größe, Aufbau und Unterteilung der Gebäude)
  • Art und Menge von Brandlasten und Gefahrstoffen (Gefahr der Brand- und Schadensausbreitung)
  • Gefahren der Brand- und/oder Schadensentstehung (Zündquellen, Bedingungen und Wahrscheinlichkeiten)
  • Nutzung (betriebliche sowie nutzungstechnische Abläufe)
  • Brandentdeckung (Wahrscheinlichkeit bis zur Feststellung und Meldung)
  • Beginn der Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Umfang und Dauer der Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, Löschmittelbereitstellung usw.)
  • Vorhandensein technischer Einrichtungen (z. B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Warnanlagen)
  • Umfang betrieblicher Gefahrenabwehrmaßnahmen (Brandschutzordnungen, Gefahrenabwehrpläne, Schulungen, Unterweisungen, Werkfeuerwehr, Löschhilfen usw.)

Neben den vorgenannten Einflüssen haben zusätzlich noch die sich hieraus ergebenden Kombinationsmöglichkeiten in der Regel Einfluss auf die wirksamen, sicherheitstechnisch und wirtschaftlich anzustrebenden und rechtlich zulässigen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Schutzziele.
Der vorbeugende Brandschutz hat darüber hinaus auch die Interessen des abwehrenden Brandschutzes bei der Brandbekämpfung und sonstigen Gefahrenabwehr zu vertreten und ist daher auch wesentlicher Teil der Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden.
Hieraus ergeben sich weitere Aufgaben in der Schutzzielerfüllung; es müssen die üblichen Vorgehensweisen der Feuerwehr in der Form Berücksichtigung finden, dass eine gefahrenarme Brandbekämpfung möglich wird und die möglicherweise entstehenden Brandszenarien beherrschbar bleiben. Darüber hinaus darf auch der Fall des Massenanfalls von Verletzten und Toten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes steht somit im Spannungsfeld öffentlicher Aufgaben (Bauordnungsrecht, Baurecht, Brandschutzrecht) und privater Interessen.

Darüber hinaus sind weitere sowohl öffentliche als auch private Interessen oftmals zu berücksichtigen, die die Aufgabenerfüllung häufig weiter komplizieren können. Häufig kollidieren die angestrebten Lösungen zum Beispiel mit den Interessen des Bestandsschutzes, des Denkmalschutzes, des Städtebaurechts, des Straßenverkehrsrechts, des Gewerbe- und Arbeitsrechtes, der Energieeinsparungsverordnung usw. oder speziellen Vorgaben und Wünschen der Bauherren, Architekten hinsichtlich der Gestaltung und Auswahl der Baustoffe und Anforderungen an technische Einrichtungen und nicht zuletzt mit betriebswirtschaftlichen Aspekten.

Demgegenüber ist der häufige geäußerte Wunsch nach klarer Regelung brandschutztechnischer Maßnahmen und Anforderungen in rechtlichen und technischen Regelwerken (nach Art eines Kochrezeptes) in allen erdenklichen Einzelfällen ein absurdes Verlangen.
In der Folge bedeutet dies, dass hiermit kein rechtlicher Freiraum existiert, sondern im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die Erfüllung der Schutzziele als Minimum erreicht werden müssen. Die Fixierung auf die strikte Anwendung gesetzlicher Vorgaben kann in Einzelfällen kontraproduktiv sein, wenn die Randbedingungen des Einzelfalles und das eigentliche Schutzziel nicht zielführend gewürdigt werden.
In einigen Fällen werden seitens der Behörden und privater Sachverständiger berechtigte Interessen der Betroffenen im Wahne sicherheitstechnischer Anforderungen außer Acht gelassen.
Letztlich wird die Findung schutzzielorientierter Lösungen in Einzelfällen aus einem Gefüge bestehen, in dem die unterschiedlichen Aspekte angemessen zu würdigen sind. Hierbei steht die Qualität von Brandschutzkonzepten bzw. brandschutztechnischen Anforderungen häufig in direktem Zusammenhang mit den umfangreich erforderlichen Kenntnissen und personellen Eigenschaften der Ersteller. Auf die Qualifikation der Beteiligten und die umfassende Erläuterung der Konzepte ist besonderer Wert zu legen. Allein der verfahrensrechtlich notwendige Verweis auf den entsprechenden Gesetzestext reicht häufig nicht aus, den Sachverhalt allen Beteiligten verständlich nachvollziehbar zu machen.

Wesentliche Aufgaben (Schutzziele) des vorbeugenden Brandschutzes sind Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz und Umwelt zu schützen.


baulicher Brandschutz

Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den Europäische Norm|DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

In Deutschland kann es notwendig sein, im Interesse des Bauherrn ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter nach DIN EN 17024 erstellen zu lassen. Zudem ist das erstellte Brandschutzkonzept bei den lokalen Behörden einzureichen und abzustimmen. Ein Bundesgesetz setzt das europäische Recht um.
In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
3. eine Zustimmung im Einzelfall
haben.

In modernen Gebäuden werden viele Leitungen und Isolierungen für die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation aus Kunststoff eingebaut. Die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Die Brandlast kann sehr hoch sein.
Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.

In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz).

Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.) sind als Sonderbauten bezeichnet.


Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken:

Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutsche Bahn.


anlagentechnischer Brandschutz

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes an Bedeutung.

In Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen diese Anlagen der Kompensation von Abweichungen zu den gesetzlichen Forderungen. Die Entwicklung ist von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet.


organisatorischer Brandschutz

Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragter und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplan|Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplan. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.


abwehrender Brandschutz

Abwehrender Brandschutz erfolgt, wenn es brennt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Feuerwehr. Zusätzlich zum Löschen eines Brandes gehört das Verringern von Begleitschaden, die ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen können (siehe: Brand#Brandschaden).


siehe auch:




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