Rainer Schwarz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. April 2020, 15:39 Uhr

Rainer Schwarz, KHK i. R., Brandursachenermittler
Hier Artikel in der Glocke von Frau D. Schäfer.
Foto: D. Schäfer
Vortrag Gefahrenkunde im Gymnasium Harsewinkel
Foto: Stefan Budde
Zur Brandursachenermittlung ist die Kriminalpolizei gesetzlich verpflichtet.
Foto: Rainer Schwarz


















Artikel:

Absauglüfter Achtung: Mini Heißluftballon BMW Welt
Brände im Treppenhaus Brandentstehungsbilder Brandgefahren in der Landwirtschaft
Brandgefahren lauern überall Brandpotenzial Brandschaden - Vorher -Nachher
Brandschutz-Patente Brandursache Brandursachenermittler
Carport Dehnfugenbrand Dokumentationsbogen Brandeinsatz
Einbaustrahler Fensterbohrer Feuerwehr & Polizei in "einem" Hubschrauber
Funke Gefahrenkunde Grillen
Informationen für Opfer nach Verkehrsunfällen Kaufen oder mieten – komfortabel und sicher wohnen ist das Ziel! Kinder und das Spiel mit dem Feuer
Kriminalprävention Notwendigkeit einer Rauchmelderpflicht Räucherkammer
Schadnagerfraß Sekundärbrand Sicherheit
Sicherheitsabstand Spurenschonende Brandbekämpfung |Standortanzeige von Feuerlöschsystemen
Treppenhausbrände und richtiges Verhalten im Brandfall Tür zu Verhalten bei Feuer
Verschlossene Tür Wespennest Vorträge, Referenten- & Dozententätigkeit







Betroffen macht mich, dass eine Verlinkung unseres Projektes vom Verband der Feuerwehren in NRW nach
Aufforderung der Provinzialversicherung Münster abgelehnt wurde.

Warum begeben sich auch andere Organisationen in die Abhängigkeit der Provinzialversicherung? Also einer Versicherung, die auch einen Brandschaden ausgleichen soll.
Gemeinsam wäre Prävention viel effektiver.



Ideenmanagement NRW:

  • Vordrucke für die Aufnahme von Flugunfällen; Zeitpunkt: 11.03.2005;
Registrier-Nr.: 1908; mit Helge Storck.
Zeitpunkt: 15.12.2005; Registrier-Nr.: 2350; mit Helge Storck.
  • Einführung eines Rückmeldebogens der Polizei über Maßnahmen der Feuerwehr bei Gebäudebränden;
(Dokumentationsbogen Brandeinsatz); Zeitpunkt: 20.06.2007; Registriernummer: 2881; mit Helge Storck.
Registrier-Nr.: 3813; Zeitpunkt 25.09.2007; mit Jochen Brauneck.




Brandschutz-Patente / Gebrauchsmuster:
eine der Anmeldungen zur Standortanzeige von Feuerlöschsystemen im Brandfall aus dem Jahr 2004. Nachfolgende Anmeldungen sind damit Stand der Technik und nicht mehr geschützt.
In einem Patent einer Feurlöscherhalterung konnten die Schutzansprüche diesen Teil nicht schützen.



    • Am 12.August 2002 wurde dieser Gedanke als Gebrauchsmuster beim Patentamt München unter dem Aktenzeichen Nr.: 202 18 005.0 eingetragen.
    • Hier die Unterlagen vom DPMA
Im Brandfall blitzschnell löschen oder gezielt fliehen Schadensprisma 2002


Nachweis dass hier erstmalig der Gedanke schriftlich verfaßt wurde, Rauchmelder (Brandalarm) mit dem Standort von Feuerlöschern zu kombinieren.
Eine heutige Feuerlöscherhalterung ist keine Neuheit! In der Patenschrift der Feuerlöscherhalterung ist der Gedanke ausgenommen.
und hier die Weiterentwicklung

Auch in den Jahren danach gab es Patentanmeldung bezüglich einer Kombination von Feuerlöschern und Rauchmeldern.
U. a. die von Herrn Dipl. Ing. Stefan Riehle.


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