Brandschaden - Vorher -Nachher
Aus brand-feuer.de
Foto: Rainer Schwarz
Generelle Überlegungen:
nicht nur vor Eintritt eines Brandschadens sollte man sich im Klaren sein, ob man richtig und ausreichend versichert ist. Die Versicherungs-Situation kann natürlich nur jeder für sich beurteilen und hängt von sehr vielen Faktoren ab.
Siehe dazu: Versicherung - Zusammenfassung
Empfohlen wird generell eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung sowie für Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung.
Für Kraftfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung eine Voraussetzung für die Zulassung. Ob zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll, kann ebenfalls nur jeder für sich festlegen, dies hängt in der Regel auch mit dem Wert des Fahrzeuges zusammen.
Als sinnvoll hat sich herausgestellt, von Wertgegenständen (am besten nicht nur vom gesamten Objekt, sondern auch von Einzelteilen) Lichtbilder zu fertigen, um diese in einem Schadensfall vorzeigen zu können und somit der Nachweispflicht nachkommen zu können.
Sollte ein so genannter E - Check durchgeführt werden, kann dieser auch an die Versicherung weiter gegeben werden. Der E - Check ist die Prüfung für die gesamte Elektroinstallation.
Diese Unterlagen (also Fotos, Versicherungsunterlagen, E-Check-Unterlagen etc.) sollten natürlich an einem „sicheren“ Ort aufbewahrt werden.
Siehe auch hier ein BGH - Urteil zum Thema E - Check [1].
Über Rauchmelder sollte man nicht nachdenken, sondern diese sollten generell angeschafft und angebracht werden.
Empfohlen wird weiterhin, auf einer Etage, in einer Wohnung oder einer Garage einen Feuerlöscher bereit zu stellen.
Sollte man in einem Mehrfamilienhaus mit Decken und Treppen aus Holz wohnen, sollte man sich auch mal gedanklich mit einer Fluchtmöglichkeit auseinander setzen.
Bei einem Brandschaden ist die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die Brandursache festzustellen, also ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Grundsätzlich gilt: Vom Schaden (auch Sekundärschaden) werden nach Möglichkeit sofort Lichtbilder gefertigt, die evtl. später bei einer Abrechnung vorgelegt werden können.
Polizei
Aktenzeichen und Name des Sachbearbeiters notieren, sowie Telfonnummer, FAX – Anschluss oder E- Mail Anschrift Aktenzeichen:……………………………….
Notwendig ist es deshalb, vorstehende Daten zu notieren, um diese an die Versicherung weiter reichen zu können.
Versicherung
Unmittelbare Schadensmeldung an die Versicherung in schriftlicher Form (per FAX, E- Mail oder Brief mit Eingangsbestätigung) Schadensnummer und Name der Sachbearbeiterin notieren.
Schadens - Nr.: ………………………………………..
Versicherungsvertrag überprüfen, was genau versichert wurde. Z. B. anderweitige vorübergehende Unterbringung; Unterversicherung.
Wohnung . . . . . . . . .
Besteht eine
1. Private Haftpflicht
2. Hausratversicherung,
3. Gebäudeversicherung,
Gewerbe: . . . . . . . . . . . .
4. Betriebsunterbrechungsversicherung?
Fahrzeug: . . . . . . . . . Besteht eine 1. Haftpflichtversicherung 2. Teilkaskoversicherung 3. Vollkaskoversicherung
Sekundärschäden (z. B. Wasserschäden) sind ebenfalls zu melden. Gibt es weitere Geschädigte?
Feststellen ob und / oder wann ein Gutachter beauftragt wurde. Name und Erreichbarkeit des Gutachter: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Konnte der beauftragte Ursachengutachter die Schadensursache klären, oder kann / sollte ein eigener Gutachter beauftragt werden.
Erst nach Freigabe / Absprache mit der Versicherung ist mit dem Aufräumen, bzw. Entsorgen beginnen. Der VN (Versicherungsnehmer) muss der Versicherung die Inaugenscheinnahme und andere relevanten Feststellungen ermöglichen.
Schadensbegrenzende Maßnahmen (z. B. Trocknung von Teppichen) kann nach Absprache mit der Versicherung beginnen.
Sofortmaßnahmen: Sicherung der Brandstelle Abpumpen des Löschwasser Überprüfen elektrisch betriebener Geräte / Leitungen Bergung und Lagerung des Inventars
Sekundärschäden wie z. B.
wie Ruß, schadstoffhaltige Brandniederschläge und Löschwasser beschädigt oder zerstören evtl. das nicht vom Feuer beschädigte Inventar und sollten deshalb ebenfalls nach Absprache gereinigt oder entsorgt werden.
Gemeinsame Absprache mit der Versicherung über ein Sanierungskonzept. Klärung der Auftragsvergabe, bzw. Kostenübernahme.
Achtung: Auch nach einem Brandschaden sind evtl. Daten auf einer Festplatte zu retten.
Prüfung steuerrechtlicher Art des Sacherverhaltes.
PS Diese Überlegungen sind natürlich nur beispielhaft. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit und können jederzeit ergänzt oder geändert werden.

